Wie der KW-Express eben vom “Weihnachtsmann-Büro” des Deutschen Anwaltvereins erfahren hat, können wir in Königs Wusterhausen aufatmen – denn fälschlicherweise wird oftmals angenommen, dass der Getränkehersteller Coca Cola den modernen Weihnachtsmann erfunden hat. Da dem aber nicht so ist, dürfen Bilder des alten, freundlichen Mannes ohne eine Quellenangabe publiziert werden.Die Coca-Cola Company hat den modernen Weihnachtsmann nicht erfunden. Darstellungen eines freundlichen, alten Herrnmit Rauschebart und rot-weißem Mantel, gab es bereits vor der Werbekampagne des Getränkeherstellers in den 1930er Jahren.
Demnach ist das Unternehmen nicht der Urheber und somit Rechteinhaber des Weihnachtsmannes. Auf die Quellenangabe „Coca-Cola Company“ bei jeder Darstellung des Weihnachtsmannes kann verzichtet werden. Der Brausehersteller erzählt gerne die Geschichte des von ihm beauftragten Cartoonisten Haddon Sundblom, der 1931 den uns heute noch bekannten Coca Cola-Weihnachtsmann für eine Werbekampagne kreierte. Doch gab es bereits zuvor Veröffentlichungen ähnlicher Art. Somit hat Coca Cola den Weihnachtsmann zwar vermutlich nicht erdacht, zumindest aber imageträchtig popularisiert.
Unterschiede zwischen amerikanischem und deutschem Urheberrecht
Das Beispiel macht einen wichtigen Unterschied zwischen dem amerikanischen und deutschen Urheberrecht deutlich: In Deutschland ist der Urheber immer die natürliche Person, in diesem Fall wäre es also Sundblom. In den USA gilt dagegen der Satz „Work, made for hire“, wonach die Rechte vom Urheber gegebenenfalls komplett auf den Arbeitgeber übergehen. Auf Coca Cola also. Auch in Deutschland ist das von der rechtlichen Systematik her weitgehend möglich, „dennoch kann das Urheberpersönlichkeitsrecht nie ganz vom Künstler losgelöst werden“, sagt Rechtsanwalt Oliver Brexl, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn ein Werk erfolgreicher ist, als ursprünglich gedacht. Dann können finanzielle Nachforderungen beim Auftraggeber gestellt werden.“
Wäre die Coca-Cola Company nun doch der Urheber des Weihnachtsmanns, dann müsste nach deutschem Urheberrecht die Quelle bei jeder Abbildung mit angegeben werden. Fröhliche Weihnachten wünscht der KW Express /
H.Kanter RIP