Seit Beginn des Schneefalls am Montagabend sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Betriebshofes der Stadt gemeinsam mit einem Winterdienstleister im über 90 km² großen Stadtgebiet unterwegs. 

Täglich ab 3 Uhr früh beräumen die Kolleginnen und Kollegen mit etwa 20 Fahrzeugen in allen acht Ortsteilen Straßen und Wege der Gruppen II bis V. Darüber hinaus werden selbstverständlich auch Anliegerpflichten auf und an kommunalen Grundstücken wahrgenommen. 

Die Stadt versichert, dass alle verfügbaren Kräfte des Städtischen Betriebshofes und des Winterdienstleisters im Einsatz sind. Dennoch kann es vereinzelt auch zu Verzögerungen bei der umfassenden Räumung kommen. 

Wir bedanken uns für die eingehenden Hinweise und versuchen weiterhin hier kurzfristig zu reagieren, um die Sicherheit auf unseren Straßen und Wegen zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund eines erst beginnenden Winters möchten wir die Gelegenheit nutzen und Bürger und Bürgerinnen bitten, ihren Anwohnerpflichten gemäß der Straßenreinigungssatzung nachzukommen.

Die aktuelle Straßenreinigungssatzung ist, wie gewohnt, auf unserer Internetseite unter Ortsrecht/Satzungen (koenigs-wusterhausen.de) zu finden.

Von Redaktion

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