Bisher wird die Grundsteuer aufgrund von Einheitswerten berechnet. Diese stammen in den ostdeutschen Ländern aus dem Jahr 1935 bzw. in den westdeutschen Ländern aus dem Jahr 1964. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wird durch diese Werte nicht mehr widergespiegelt und gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb im Jahr 2018 entschieden, dass eine Neubewertung erfolgen muss. In Brandenburg wird das Grundsteuer-Reformgesetz des Bundes angewendet. Die Neubewertung wird bundesweit in den Finanzämtern bis 2024 für die Festsetzung der Grundsteuer ab 2025 durchgeführt. 

Wer am 01. Januar 2022 Eigentum an Grundstücken oder land- und forstwirtschaftlichen Flächen hatte oder Erbbaurechte an Gebäuden im Land Brandenburg besaß, muss zwischen dem 1. Juli und dem 31.10.2022 eine Grundsteuerwerteerklärung auf elektronischem Weg beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Anbei finden Sie Hinweise des Städte- und Gemeindebundes zum Ausfüllen der Grundstuerwerterklärung:

Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit. Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-An-leitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grund-steuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.


Wo finde ich Hilfe? Webseite – Klickanleitung – Hotline

Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen, sollten sie bereitlegen:
• das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),

• Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksda-ten unter grundsteuer.brandenburg.de) und

• Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).

Über das Informationsportal Grundstücksdaten https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/ können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Boden-richtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.

Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer 0331 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet. Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website zu besuchen.


Elektronisch oder in Papierform?

Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden.

Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.

Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de un-ter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.

Hintergrund:
Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Finanzverwaltung auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de bereit. Hier finden sich Informationen für private Eigentümerin-nen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie für Kommunen und steuerberatende Berufe. Und es findet sich hier auch die Klickanleitung, die Schritt für Schritt die elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung vorstellt.

Von Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert