Er ist meiner und deiner – der Weihnachtsmann – er gehört nicht Coca Cola ! Wie REIMANNS WELT eben vom “Weihnachtsmann-Büro” des Deutschen Anwaltvereins erfahren hat, können wir in Königs Wusterhausen aufatmen – denn fälschlicherweise wird oftmals angenommen, dass der Getränkehersteller Coca Cola den modernen Weihnachtsmann erfunden hat. Da dem aber nicht so ist, dürfen Bilder des alten, freundlichen Mannes ohne eine Quellenangabe publiziert werden.
Die Coca-Cola Company hat den modernen Weihnachtsmann nicht erfunden. Darstellungen eines freundlichen, alten Herrn mit Rauschebart und rot-weißem Mantel, gab es bereits vor der Werbekampagne des Getränkeherstellers in den 1930er Jahren. Demnach ist das Unternehmen nicht der Urheber und somit Rechteinhaber des Weihnachtsmannes. Auf die Quellenangabe „Coca-Cola Company“ bei jeder Darstellung des Weihnachtsmannes kann verzichtet werden.Der Getränkehersteller erzählt gerne die Geschichte des von ihnen beauftragten Cartoonist Haddon Sundblom, der 1931 den uns heute noch bekannten Weihnachtsmann für eine Werbekampagne von Coca Cola kreierte. Doch gab es bereits zuvor Veröffentlichungen ähnlicher Art. Somit hat Coca Cola den Weihnachtsmann zwar vermutlich nicht erdacht, zumindest aber imageträchtig popularisiert.
Unterschiede zwischen amerikanischem und deutschem Urheberrecht
Das Beispiel macht einen wichtigen Unterschied zwischen dem amerikanischen und deutschen Urheberrecht deutlich: InDeutschland ist der Urheber immer die natürliche Person, in diesem Fall wäre es also Sundblom. In den USA gilt dagegen der Satz „Work made for hire“, wonach die Rechte vom Urheber gegebenenfalls komplett auf den Arbeitgeber übergehen: auf Coca Cola also. Auch in Deutschland ist das von der rechtlichen Systematik her weitgehend möglich, „dennoch kann das Urheberpersönlichkeitsrecht nie ganz vom Künstler losgelöst werden“, sagt Rechtsanwalt Oliver Brexl, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn ein Werk erfolgreicher ist, als ursprünglich gedacht. Dann können finanzielle Nachforderungen beim Auftraggeber gestellt werden.“
Wäre die Coca-Cola Company nun doch der Urheber des Weihnachtsmanns, dann müsste nach deutschem Urheberrecht die Quelle bei jeder Abbildung mit angegeben werden. Brexl erklärt:„Das kann auch dann noch gelten, wenn der Weihnachtsmann durch einen anderen Künstler verändert dargestellt wird. Das muss im Einzelfall beurteilt werden. Entscheidend ist die Frage: Handelt es sich um eine freie Bearbeitung?“ Denn wäre dem so, dann müsse der Urheber des Weihnachtsmanns nicht angegeben werden, denn dann würde es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handeln. „Allerdings müsse das Werk auch als diese klar zu erkennen sein. Andernfalls sei es eine unfreie Bearbeitung – und dann dürfe nur mit der Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden“, so Brexl. Fröhliche Weihnachten wünscht Reimann Welt