– Aufruf an Grundstückseigentümer*innen

In den kommenden Tagen wird der Städtische Betriebshof wieder mit der Mulden- und Bankettmahd im Stadtgebiet beginnen. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass jeglicher Unrat entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen von den Grundstückseigentümern zu entfernen ist.

In §3 der Satzung heißt es: „Kehricht und sonstiger Unrat (wie z.B. Laub, Papier, Glas, Metall, Holz und Äste) sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich zu entfernen. Eine Zwischenlagerung von Kehricht im Verkehrsraum und auf anderen öffentlichen Straßen oder Flächen ist nicht zulässig. Zu den vom Grundstückseigentümer zu reinigenden Flächen gehören im straßenreinigungsrechtlichem Sinne nicht nur der Gehweg, sondern auch alle unbefestigten Teile und Flächen zwischen den angrenzenden Anliegergrundstücken und der Straße.“

Das Ordnungsamt wird in den nächsten Tagen stichprobenartige Kontrollen vornehmen und Grundstückseigentümer*innen auf die Einhaltung ihrer Pflichten hinweisen. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen ist auf der Internetseite www.koenigs-wusterhausen.de im Bereich „Rathaus online“ / „Ortsrecht/Satzungen“ nachzulesen.

Von Redaktion

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