Verwaltungsgericht weist Klage des Bürgermeisters der Stadt Kö- nigs Wusterhausen gegen die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald ab

Pressemitteilung

Verwaltungsgericht weist Klage des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gegen die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald ab

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am 28. Oktober 2020 über zwei Kla- gen des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gegen den Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald mündlich verhandelt.

Mit den Klagen begehrte der Bürgermeister in gesetzlicher Vertretung der klagenden Stadt Königs Wusterhausen eine Entscheidung der Kommu- nalaufsicht über die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2020 (VG 1 K 704/20) und eine Streitentscheidung über seine Beanstandung eines Änderungsbeschlusses zur Haushaltssatzung (VG 1 K 710/20).

Im Verfahren VG 1 K 710/20 hat der Bürgermeister die Klage zurückge- nommen; die Klage zum Aktenzeichen VG 1 K 704/20 wurde abgewiesen. Zur Begründung hat die Kammer im Wesentlichen ausgeführt: Die Klage sei zwar zulässig, insbesondere sei sie nicht rechtsmissbräuchlich, obwohl der Bürgermeister durch die entscheidungsbefugte Stadtverord- netenversammlung vergeblich zu einer Rücknahme der Klage aufgefor- dert worden sei. Der geltend gemachte Anspruch bestehe jedoch nicht, weil der Bürgermeister der staatlichen Kommunalaufsicht nicht die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Fassung der Haus- haltssatzung zur Genehmigung vorgelegt habe.

Das Urteil kann mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Ober- verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

Urteil der 1. Kammer vom 28. Oktober 2020 (VG 1 K 704/20). Dr. Nocon

Von-Stein-Straße 27 03050 Cottbus

Von Redaktion

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