Eltern, die bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Notbetreuung ihres Kindes stellen möchten, werden gebeten, dies jetzt zu tun. Die Anträge werden bearbeitet, wenn die Notbetreuung in der jeweiligen Einrichtung gilt.
Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass auch die Plätze in der Notbetreuung begrenzt sind. Außerdem kann sich kurzfristig die Situation während der Notbetreuung ändern. Selbst bewilligte Anträge können bei knapper Personalsituation widerrufen werden. Den Antrag finden Eltern auf der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen www.koenigs-wusterhausen.de im Bereich „Rathaus online“ / „Bürgerservice“ / „Formulare“.
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben
1. Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
2. Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in den kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
3. in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.